Trauerfall

Nachdem ein Mensch verstorben ist, brauchen die Angehörigen zunächst Zeit, um sich auf den Abschied einzustellen. Im Gotteslob finden Sie bete für diesen Anlass. Auch ein Segen mit Weihwasser durch die Angehörigen ist ein gut geeignetes Zeichen der Verabschiedung. Gerne steht Ihnen bei diesem Schritt auch ein Seelsorger bei.
Als ersten organisatorischen Schritt nehmen Sie Kontakt mit dem Bestatter auf, der sich zur Terminabsprache mit dem zuständigen Pfarrer oder mit Pastoralreferentin Beate Jammer in Verbindung setzt. Derjenige, der die Beerdigung hält, kontaktiert Sie und kommt zu einem Trauergespräch zu Ihnen nach Hause. Dort wird unter anderem die Trauerfeier besprochen.
Vor der Bestattung findet auf Wunsch eine Betstunde in der Kirche statt, die von Gemeindemitgliedern vorbereitet und durchgeführt wird. Sie ist eine gute Gelegenheit sich mit der Trauer und dem Abschiedsschmerz an Gott zu wenden.
Der Trauergottesdienst als Wortgottesfeier stellt die österliche Botschaft von der Auferstehung in die Mitte und ist darüber hinaus der Erinnerung und dem Gebet für den Verstorbenen gewidmet. Diese Form kann auch im Familienkreis und auf dem Friedhof gefeiert werden.
Bei einer Feuerbestattung ist die Aussegnung in oder an der Friedhofshalle. Die Gemeinde und die Angehörigen nehmen am Sarg Abschied. Die Urnenbeisetzung findet zu einem späteren Zeitpunkt im kleinen Kreis statt.
Wo es die Umstände nahelegen kann auch die Urnenbeisetzung mit dem Trauergottesdienst verbunden werden. Ein Nachteil davon ist es, dass dieser Gottesdienst sehr lange nach dem Todeszeitpunkt stattfindet, was für die Angehörigen oft eine große Anspannung bedeutet.

Messfeiern für Verstorbene

Es ist eine lange Tradition, die tief in der Geschichte unseres Landes verwurzelt ist, dass für die Verstorbenen eine „Messe gelesen“ wird. Viele alte Pfarreien gehen darauf zurück, dass adlige Familien diese Messen für ihre Angehörigen sicherstellen wollten.
Das Verständnis der Messfeier hat sich jedoch verändert, man hat erkannt, dass die Eucharistie nicht für diesen Anlass „verzweckt“ werden darf.
Es ist für Angehörige und für den Trauerprozess jedoch ein guter Brauch, dass das Gebet für die Verstorbenen in der Werktagsmesse einen besonderen Platz findet.

So hat sich auch der Brauch erhalten, dass in der Folgezeit nach einer Bestattung im Gottesdienst noch einmal oder zweimal in besonderer Weise für das verstorbene Gemeindemitglied gebetet wird. Auch die Erwähnung der Verstorbenen nach Jahresfrist ist eine gute Möglichkeit, diesen schmerzlichen Jahrestag im Gottesdienst zu begehen.

Während früher die Gebühren für diese Messen ein Teil der Priesterbesoldung waren, ist heute aus diesem Anlass eine kleine Spende üblich, aber nicht notwendig. Dabei sollte unbedingt der Name einer Person oder eines verstorbenen Ehepaares in der Fürbitte stehen. Eine „Sammelfürbitte“ wie etwa „für die Verstorbenen der Familie Müller“ lässt nicht so gut erkennen, dass wir als einzelne Menschen von Gott beim Namen gerufen sind.